Montag, 1. Juni 2015

Nette Sachen :o)

Heute Vormittag war ich ja zum Zweitgespräch in Huttrop mit der Fachbereichsleiterin und den Kollegen - mit anderen Worten: ab Juli bin ich, wenn auch nur für zwei Stunden wöchentlich, als Honorardozentin für die EDV dort tätig. Juhu! :o) Das ist zwar "nur" eine Nebenbeschäftigung, aber erst einmal wieder ein Einstieg. Sobald mir der Honorarvertrag vorliegt, werde ich selbigen in Kopie dem Jobcenter weiterreichen, sonst heißt es nachher noch, ich käme meinen Mitwirkungspflichten nicht nach :o)). Im Ernst: Das ist für mich selbstverständlich, dass ich solche Infos an die zuständigen Stellen weitergebe, auch wenn manch eine Behörde das gerne anders darstellen möchte.

Ach ja, die Kohle vom Jobcenter ist heute Morgen auch auf meinem Konto eingetroffen - also haben ja meine Telefonate vom vergangenen Freitag sowie meine Beschwerden per Mail ja zumindest in dem Punkt etwas genützt.

Unabhängig davon nervt es mich, wenn ich Anrufe vom Kundenreaktionsmanagement bekomme und dabei noch so getan wird, dass es eine Gnade sei, dass ich jetzt mein Geld hätte und man sich ja so schnell gekümmert habe...hallo?! Der Anruf selbst hat mich nicht genervt, aber die Art, so als wenn es eine Freundlichkeit wäre, mir mein Geld überwiesen zu haben - der Witz ist ja schon, dass ich da überhaupt hinterher telefonieren musste. Zur pünktlichen Zahlung und überhaupt zur Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind Leistungsträger wie Jobcenter und Arbeitsagenturen gesetzlich verpflichtet und zwar ohne, dass Ihr da noch hinterher telefonieren müsst - es ist also keine reine Gnade und erst recht keine Ermessensleistung, wenn das Arbeitslosengeld oder das Hartz IV pünktlich auf Eurem Konto ist. Bei Interesse kann ich auch gerne mal die entsprechenden Paragraphen nennen.

Als Entschuldigung kam "Ja, wenn die Kollegen doch noch Unterlagen brauchen..." Hm, die geforderten habe ich eingereicht, auch wenn die zuständige Sachbearbeiterin in ihren Schreiben immer so tut, als wenn sie die nicht bekommen hätte - dass die Sachen dem Jobcenter aber vorliegen, weiß ich durch die Telefonate vom Freitag mit der anderen Sachbearbeiterin, haha.

Und gegen die Vorlage der Kontoauszüge aus August 2014 lege ich Widerspruch ein, da sich die Vorlagepflicht immer auf die aktuelle Situation bezieht und nicht auf länger zurückliegende Zeiträume, zumal mein Erstantrag auf ALG II im Dezember 2014 inklusive Kontoauszügen der letzten drei Monate von der damals zuständigen Sachbearbeiterin am Berliner Platz geprüft wurde - und sie hat schon bei bloßer Durchsicht der Auszüge festgestellt, dass ich ohne Hartz IV mittellos wäre, sodass mein Antrag praktisch am nächsten Tag bewilligt wurde und das Geld wenige Tage später auf meinem Konto war. Die Dame am Berliner Platz hatte meine Kontoauszüge lediglich zur Vorlage - die Dame in Borbeck wiederum hat sie sogar im Original vorliegen und könnte somit jederzeit darin blättern, also müsste Ihr eigentlich auffallen, dass mein Konto spätestens ab 10. des Monats in den Miesen ist. Wenn ich tatsächlich ein fünf- oder sechsstelliges Vermögen hätte, wäre das wohl kaum der Fall bzw. dann würde ich auch sicherlich nicht das Jobcenter in Anspruch nehmen, sondern fröhlich von meinem Vermögen leben. Ich kann mir nämlich Schöneres vorstellen als vom Staat abhängig zu sein und mich dauernd mit Behörden auseinander zu setzen.

Nach juristischer Beratung setze ich jetzt eine angemessene Frist zur Rücksendung der Kontoauszüge und für die Zusendung des Weiterbewilligungsbescheides - ist bis zu den genannten Terminen nichts erfolgt, leite ich weitere juristische Schritte ein. Es ist doch immer wieder gut, wenn man sich anwaltlich beraten lässt und dann auch ein paar Paragraphen als Faktenfutter hat :o).

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