Ich hatte ja am 1. Juni Widerspruch gegen die Vorlage meiner Kontoauszüge aus August 2014 eingelegt, weil für den aktuellen Weiterbewilligungszeitraum ab Juni 2015 nicht mehr relevant - ältere Auszüge sind bereits durch die Sachbearbeiterin auf dem Jobcenter Berliner Platz bei einem Erstantrag geprüft worden, wobei meine Bedürftigkeit mit einem Blick zweifelsfrei festgestellt wurde. Außerdem liegen dem Jobcenter Nordwest meine Original-Kontoauszüge für die Zeit von September 2014 bis Anfang Mai 2015 vor, wobei Originale ja eigentlich ohnehin nicht zulässig sind.
Auf jeden Fall hatte ich auch mit einer Anzeige wegen Unterschlagung nach § 246 Abs. 2 StGB gedroht, wenn mir meine Kontoauszüge nicht bis 20. Juni vorliegen. Heute kam jedoch erneut ein Schreiben meiner "Lieblings-Sachbearbeiterin" aus Borbeck, in der sie zum wiederholten Male Unterlagen anforderte, die ihr schon seit Wochen vorliegen, haha, u. a. auch Kontoauszüge für die Monate Januar bis März 2015, die trotz Vollständigkeit angeblich unvollständig sind *lachtot*. Ich hatte in meinem Widerspruch auch um eine Erklärung gebeten, wie etwas Vollständiges gleichzeitig unvollständig sein kann, aber offenbar tut die betreffende Sachbearbeiterin jetzt so, als wenn sie meinen Widerspruch nicht bekommen habe. Auch die von ihr geforderten Lohnbescheinigungen, in dem Fall die Rechnungen von experto.de, liegen ihr alle vor - auch diese hat sie erneut angefordert, hihi. Da frage ich mich echt, wie ignorant und dickfellig man sein muss oder ob die Dame lesen kann bzw. will - dass die Rechnungen und auch die von ihr geforderten Kontoauszüge aus Dezember 2014 vorliegen (obwohl gar nicht mehr für den aktuellen Zeitraum relevant), weiß ich durch ein Telefonat mit einer anderen Sachbearbeiterin. Offenbar spielt die Dame das allseits beliebte Spiel "Was ich nicht sehe, ist nicht da.".
Das kann sie auch gerne weiterhin tun - morgen geht nochmal eine Mail an den Teamleiter in Borbeck raus, in der ich einiges aus meinem Widerspruch vom 1. Juni wiederholen werde, u. a. die ganzen Paragraphen, denn ohne die juristische Keule geht's leider offenbar nicht. Das Jobcenter Essen ist nämlich schon dafür bekannt, dass es immer wieder längst vorliegende Unterlagen von Antragstellern anfordert, weil die angeblich nicht vorliegen - warum dann der zuständige Rechtsanwalt des Antragstellers, der ja auch Akteneinsicht verlangen kann, die angeblich nicht vorliegenden Unterlagen in vier- oder fünffacher Ausfertigung in der Akte gefunden hat, kann das Jobcenter aber nicht erklären, haha. Offenbar vertreiben sich einige Damen und Herren ihre Zeit auf den Jobcentern damit, Antragsteller in überflüssiger Manier stressen zu wollen - okay, wenn die eigene Kompetenz für mehr nicht reicht, dann ist das so :o).
Morgen geht dann mal eben ein netter Schrieb an den Teamleiter raus und da werde ich auch mal freundlich nachfragen, ob es normal ist, dass immer wieder Unterlagen angefordert werden, die schon längst eingereicht wurden bzw. Unterlagen, die für den aktuellen Bewilligungszeitraum nicht mehr relevant sind. Gleichwohl werde ich um eine Rücksendung meiner Original-Kontoauszüge bitten - liegen diese mir nicht in den nächsten Tagen vor, erstatte ich halt Anzeige gegen die Dame wegen Unterschlagung (siehe oben). Ich lasse mich von den menschlich und fachlich inkompetenten Damen in Borbeck jedenfalls nicht mehr stressen.
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