Keine Sorge, ich werde nicht verklagt, aber der Fachanwalt für Sozialrecht, an den ich mich wegen des Jobcenters gewandt hatte bzw. deren Unart, Leute schon am Empfang abzubügeln, obwohl eine Unterdeckung vorliegt, hat mir den Widerspruch, den er in meinem Namen ans Jobcenter Borbeck gefaxt hatte, in Kopie zugeschickt und noch, falls wir tatsächlich vor das Sozialgericht ziehen müssen, um einige Unterlagen in Kopie gebeten.
Ich bin zwar eigentlich nicht der Typ, der für jeden Mist einen Anwalt einschaltet, aber mit dem Jobcenter reicht es mir jetzt endgültig. Bisher habe ich mich ja immer alleine durchgekämpft und auch Recht bekommen, aber es langt jetzt einfach, zumal Anwälte sich noch wesentlich besser auskennen als ich. Von höflich kaschiertem Desinteresse bis hin zu dämlichem Abbügeln am Empfang habe ich nämlich die Schnauze voll.
Für eine Nachzahlung hat der Anwalt dem Jobcenter eine Frist bis 23.09. gesetzt. Sollte bis dahin nix auf meinem Konto eingetroffen sein, werden wir uns ans Sozialgericht wenden. Es ist ja weder meine Schuld noch die anderer Leistungsempfänger, wenn immer mehr Menschen ungewollt in Hartz IV fallen, da in Essen die Helfertätigkeiten hofiert werden, während die Fachkräfte gerne als überqualifiziert aussortiert werden und wenn auf dem Jobcenter vielfach mäßig qualifizierte Zombies arbeiten, die weder Herz noch Hirn haben.
Komisch, jetzt haben schon mehrere Mitarbeiter des Jobcenters festgestellt, dass bei mir einiges von Amtsseite her schief gelaufen ist - da sollte man ja vom gesunden Menschenverstand her erwarten können, dass das Jobcenter jetzt alles tut, damit es nicht zu weiteren Unstimmigkeiten kommt, aber das Gegenteil ist der Fall: Sie tun ja alles, damit es für mich noch schlimmer wird. Da greife ich doch lieber auf die Unterstützung eines Anwalts zurück :o).
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