Am Donnerstag vor einer Woche war ich im Neukundenbereich des Jobcenters Essen am Berliner Platz und habe dort nach EDV-technischer Erfassung meiner Daten meine ganzen Antragsformulare bekommen für den eigentlichen Antrag - da ich ja nebenberuflich ja lediglich zwischen 90 und 110 €/Monat verdiene, sagte mir der Sachbearbeiter, dass die Anlage EKS für mich nicht notwendig sei, weil ich ja kein eigenes Gewerbe habe und ich von diesem Zuverdienst ja auch nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten könnte - ist ja auch richtig so.
In einem der Formulare hatte ich diese Nebeneinkünfte auch angegeben und habe im Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, dass ich nicht selbstständig bin - sonst säße ich wohl kaum beim Jobcenter, weil mein ALG I vor wenigen Tagen ausgelaufen ist, haha - sondern nebenberuflich für diverse Portale schreibe, z. B. experto.de, d. h. ich habe kein Gewerbe angemeldet und bin auch kein Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Auch das für mich zuständige Finanzamt Essen-Nordost bekommt jedes Jahr zusammen mit meiner Einkommensteuererklärung immer eine Gewinn- und Verlustrechnung, in der meine Tantiemen, Einnahmen aus Buchverkäufen bzw. Kosten, die hierfür anfallen, aufgeführt sind. Das hat auch noch nie Probleme gegeben - seit 2008, seit ich nebenberuflich für Suite101.de angefangen habe zu schreiben, bekommt das Finanzamt diese GuV jährlich von mir.
Wie gesagt: Es ist alles in Ordnung gewesen, ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich weder ein Gewerbe angemeldet habe noch selbstständig tätig bin, aber trotzdem bekam ich heute einen "reizenden" Brief vom Jobcenter Essen unter Beifügung der Anlage EKS, das ich mich bis 19. Dezember 2014 beim Jobcenter in Borbeck zu melden hätte, weil man anhand meiner Unterlagen angeblich nicht feststellen könnte, ob und wie viel Hilfebedarf mir überhaupt zusteht. Hallo??? Erstens bin ich immer noch nicht selbstständig tätig und beschäftige auch kein Personal; zweitens beziehe ich keinen Gründungszuschuss von Arbeitsagentur oder Jobcenter; drittens frage ich mich, warum jetzt auf einmal nach Dingen gefragt wird, für die es das persönliche Gespräch bei der Antragsabgabe vor zwei Tagen gab - damit hätte man sich nämlich den Termin beim Jobcenter Borbeck sparen können, wenn ich bei der Gelegenheit um nähere bzw. weitere Auskünfte gefragt worden wäre, zumal ich nächste Woche ja auch noch zu der Schulung in dem Essener Bildungsinstitut muss. Nennt man das vielleicht Schikane, liebes Jobcenter Essen? Euch liegen alle Unterlagen von mir vor, also weiß ich nicht, was der Blödsinn jetzt soll und wie ich bitte von Nebeneinkünften von 100 EUR im Monat meinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Vielleicht hofft das Jobcenter ja, dass die Hartz IV-Bezieher irgendwann aufgeben und lieber unter der Brücke pennen, weil sie angesichts solch eines hanebüchenen Schwachsinns lieber vor den auf dem Amt tätigen Bürokraten kapitulieren oder sich irgendwo eine reiche Erbtante suchen, die sie durchfüttert.
Ich werde am Dienstag zum Jobcenter Borbeck gehen und vorher auch noch mit der Schulungseinrichtung sprechen, dass ich dort vorbei muss - das Schreiben des Jobcenters liegt mir ja vor, in dem ich aufgefordert werde, mich dort bis zum 19. Dezember zu melden.
Mich wundert es nicht, dass Anwälte, die ALG I- oder Hartz IV-Bezieher unterstützen, Hochkonjunktur haben, denn manche meinen wohl, dass man Menschen, die unfreiwillig auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, alles zumuten kann und die sich deshalb keine Hilfe von Dritten suchen. Da haben sie sich aber geschnitten - ich bin ein friedlicher Mensch und auf manch eine oberflächliche Bratbirne mag ich auch so wirken, dass man alles mit mir machen kann, zumal es mir ohnehin stinkt, überhaupt zur Arbeitsagentur bzw. zum Jobcenter zu müssen, aber dann werde ich den Herrschaften mal ganz schnell beweisen, dass lieb und gutes Benehmen nicht gleichzusetzen ist mit Dummheit - das meinen manche nämlich auch. Ich kenne zwar meine Pflichten, aber meine Rechte ganz genauso und die setze ich auch durch, ohne dass ich da ausfällig oder gewalttätig werde. Eine schriftliche Beschwerde bei der Stadt Essen behalte ich mir jedenfalls noch vor, denn es kann nicht angehen, dass bei mir bei Antragsabgabe der Eindruck erweckt wird, es sei alles okay und vollständig und kriege dann zwei Tage später den Befehl (so würde ich es mal nennen), mich gefälligst in Borbeck zu melden, weil man angeblich anhand der Unterlagen nicht feststellen könnte, ob mir Hilfen zum Lebensunterhalt zustehen. Da versucht wohl jemand auf ganz dumm-dreiste Art, mich abzuwatschen - ich kann nix dafür, wenn manche Bürokraten nicht von zwölf bis Mittag denken können oder wollen. Auf jeden Fall habe ich jetzt wieder überflüssige Rennereien dank fehlgeleiteter Bürokraten, die gutes Benehmen nicht von Dummheit unterscheiden können.
Ich werde mich auch an den Rat des Sachbearbeiters im Neukundenbereich halten, der meinte, ich sollte eine formlose Erklärung zu meinen nebenberuflichen Einkünften abgeben, denn davon könnte ich ja unmöglich meinen Lebensunterhalt bestreiten. Komisch, er hat schon gemerkt, dass die Anlage EKS bei mir überflüssig ist, aber meine Sachbearbeiterin am Donnerstag hätte mir die Anlage ja schon vor zwei Tagen mitgeben können, als ich bei ihr war anstatt jetzt zwei Tage später per Post mit so einem kackendreisten Befehl unter Beifügung der Anlage EKS anzukommen.
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