Als ich heute Morgen nach dem Frühstück spülte und beim Abtrocknen zufällig einen Blick aus dem Küchenfenster warf, sah ich unten auf der Wiese am Kirschbaum ein fröhliches Eichhörnchen, das total engagiert nach Nüssen buddelte - die kleinen, putzigen Nager haben ja leider ein sehr schlechtes Gedächtnis und können sich somit gar nicht an alle Verstecke ihrer Vorräte erinnern :o).
So sah das Eichhörnchen heute Morgen im Garten aus:
Eichhörnchen heute Morgen am Kirschbaum - (c) Alexandra Döll, Essen
Das Tierchen ist noch einige Zeit im Garten rumgesprungen und ist dann wohl springenderweise in den Nachbarsgarten gewechselt.
Unser Kirschbaum im Garten zeigt jedenfalls auch schon erstes Herbstlaub - in den höheren Ästen und Zweigen noch nicht so sehr, dafür aber in den unteren Etagen, wie man ja auch auf dem Foto sehen kann.
Hmmmm...ich beziehe mich jetzt mal auf einen Beitrag meines Google +-Followers Sven Krämer von heute Morgen, denn da ja alles Gute aus den Staaten kommt, wie er so schön schrieb, soll es eventuell demnächst das Problem geben, dass man auch die Natur nicht mehr so ohne Weiteres fotografieren darf, denn auch Pflanzen und Tiere haben eine Seele und deshalb ein Recht am eigenen Bild *glucks*. Okay, ich stimme insoweit zu, dass Pflanzen und Tiere ebenfalls Gefühle und somit auch eine Seele haben, aber das Recht am eigenen Bild...da können nur ganz gestörte Abmahnanwälte drauf kommen, die den Hals nicht vollkriegen :o). Mal gucken, wann ich Post von einem Abmahnanwalt bekomme, weil mich sowohl Eichhörnchen als auch Kirschbaum verklagt haben, weil ich angeblich ihr Recht am eigenen Bild verletzt habe *glucks*. Manche sind ja sehr findig, wenn es darum geht, sich die eigenen Taschen auf Kosten anderer zu füllen. Was ist dann eigentlich mit den ganzen Fotos von Privatpersonen, die in heimischen Fotoalben schlummern, weil es damals noch keine Digitalkameras, Fotohandys und kein Internet gab? Angenommen, jemand hat in den 70ern eine Menschenmenge auf einer Essener Kirmes fotografiert: Kann dann der Besitzer des Fotoalbums auch verklagt werden, weil auf dem Foto sicherlich auch zufällig Menschen abgebildet sind, die vielleicht gar nicht fotografiert werden wollten bzw. sich gar nicht bewusst waren, dass sie fotografiert werden, während sie Zuckerwatte essen oder ein Fahrgeschäft besuchen? Dann darf es nächstens auch keine Fotoausstellungen mehr geben mit Bildern aus der Vergangenheit des Ruhrgebiets, denn dort sind ja vielfach auch Menschen drauf abgebildet, die gerade zufällig auf einer Industriebrache gespielt haben, über die Kettwiger flaniert sind usw. Spielt es da eine Rolle, ob die Fotos schon Jahrzehnte alt sind oder noch relativ neu? Da könnten auch alte Klassenfotos zum Problem werden, theoretisch gesehen. Fragen über Fragen, auf die jeder geldgeile Mensch sicherlich die passende Antwort hat :o).
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